Hat der Einrichtungsträger eine Einleitungsgebühr nach dem Frischwassermaßstab festgesetzt, werden damit auch die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung abge- golten.
Dies ist aber nur solange unbedenklich, als die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung die Erheblichkeits- schwelle von 12 % nicht überschreiten.
Für den Einrichtungsträger bedeutet dies, dass – von wenigen Ausnahmen abgesehen – statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden muss (gesplittete Abwassergebühr).
Nicht jede Gemeinde kann das notwendige Personal vorhalten, um solche komplexen Kalkulations- arbeiten rasch, rechtssicher und in vollem Umfang zu leisten.
Mit der KUBUS GmbH haben Sie einen erfahrenen Partner für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und der Durchführung der hierfür notwendigen Flächenermittlungen an der Seite.
Unsere Leistungen:
- Durchführung der Berechnung zur Prüfung der 12 %-Erheblichkeitsschwelle
- Information der politischen Gremien
- Erstellen von grundstücksbezogenen Erhebungsbögen und die dazu erforderlichen Informationsschreiben
- Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen und -sprechstunden
- Flächenermittlung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
- Erfassen aller angeschlossenen und anschließbaren Grundstücksflächen
- Ermittlung der Betriebskosten und der kalkulatorischen Kosten
- Gebührenneukalkulation
- Nachvollziehbare Dokumentation der Kalkulationsarbeiten
- Vorstellung der Kalkulationsarbeiten in den örtlichen Gremien