Möchten Sie an den Einnahmen durch die Nutzung erneuerbarer Energieanlagen z. B. nach § 6 EEG oder Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V beteiligt werden, Ihre eigene Energieversorgung hiermit begründen oder Ihren Bürgern und Unternehmen günstige eigene Energietarife anbieten, dann nehmen Sie die Beteiligungsberatung hierfür in Anspruch.